Leistungen

Nachlasspflegschaft für kleine und mittlere Unternehmen

Meine praktische betriebswirtschaftliche Erfahrung und die fachliche Qualifikation zum zertifizierten Nachlasspfleger (IFB) sorgen für eine qualifizierte Sicherung der Vermögensmasse und unterstützen Sie in der Ausübung Ihrer gesetzlich vorgegebenen Funktion. Meine Fokussierung auf Nachlasspflegschaft für kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistung in Bremen und Niedersachsen führt zu einer hohen Abwicklungsqualität. Die Sicherung größerer privater Vermögen sowie die Verwaltung von Haus- und Grundbesitz ist bei mir ebenso gut aufgehoben.

Unkomplizierte Begleitung bis zur Nachlassübergabe

Meine unternehmerische Erfahrung sowie Kenntnisse unterschiedlicher Branchen ermöglichen die qualifizierte Begleitung eines Unternehmens bis zum Zeitpunkt der Nachlassübergabe. Die Weiterführung des Geschäftsbetriebes, die Überwachung von Führungspersonal, eine Liquidation oder die angeordnete Nachlassverwaltung sind mit nur einem Ansprechpartner möglich. Dies bringt eine unkomplizierte Verwaltung mit sich, spart Aufwand und senkt Ihren Zeitaufwand für den Vorgang.

Ihren Willen weiterführen

Meine Qualifikation macht es möglich, mich als Bevollmächtigte oder Testamentsvollstreckerin einzusetzen. Eine solche Vorgehensweise wird gerne gewählt bei vorhersehbaren familiären Schwierigkeiten oder wenn keine anderen dafür geeigneten Menschen in Ihrem Umfeld vorhanden sind. Jahrelange Erfahrung im Umgang mit Menschen, übergreifende Fachkenntnisse und eine gereifte Persönlichkeit garantieren Ihnen auch später, dass all Ihre Anliegen in Ihrem Sinne weitergeführt werden.

Haben Sie geerbt?

Sie haben geerbt und keine Zeit sich mit der praktischen Abwicklung zu beschäftigen? Entlasten Sie sich, indem Sie mich mit der Nachlassverwaltung und Abwicklung aller anfallenden Aufgaben beauftragen. Professionelle Organisation, ein Netzwerk von Fachleuten und Transparenz zu jeder Zeit erleichtern Ihnen den Umgang mit der Situation und führen zu einer zügigen Auflösung des Nachlasses.